Rechtliche Grundlagen
Sowohl bei der Einrichtung beziehungsweise dem Betrieb von Mountainbike-Anlagen als auch bei der Einbindung und Nutzung bestehender Wege in touristische Angebote wie Mountainbike-Streckennetze sind vielfältige, sich z. T. überlagernde rechtliche Anforderungen zu beachten. Dazu zählen insbesondere das Straßen- und das Straßenverkehrs-, das Naturschutz-, das Forst-, das Wasser- sowie das Bau- und Planungsrecht.
Der nachfolgende Abschnitt fasst die in Sachsen geltenden rechtlichen Grundlagen im Sinne einer Orientierung für die Praxis zusammen. Letztlich ist für ein Vorhaben aber die Beurteilung der konkret zutreffenden rechtlichen (beispielsweise Schutzgebietsverordnungen) und tatsächlichen (etwa örtlichen, topografischen und landschaftsstrukturellen) Gegebenheiten unerlässlich. Dies ist entscheidend für die Frage, ob und inwieweit die Nutzung vorhandener Strukturen möglich ist.
Wege, Straßen und Verkehr
Das Straßenrecht und das Straßenverkehrsrecht regeln wichtige Aspekte rund um das Radfahren und damit auch das Mountainbiken.
Naturschutzrecht
Da das Mountainbiken überwiegend im Naturraum stattfindet, sind rechtliche Bestimmungen und Instrumente zum Schutz der Natur von zentraler Bedeutung.
Forstrecht
Das Forstrecht regelt spezifisch die Abwägung der Interessen und Funktionen des Waldes, darunter auch die Erholungsnutzung mit dem Bike.
Wasserrecht
Bei Mountainbike-Vorhaben in Wasserschutzgebieten können Regelungen aus dem Wasserrecht relevant werden, die dem Schutz von Wasserresourcen dienen.
Bau- und Planungsrecht
Die Entwicklung von Mountainbike-Infrastruktur als EIngriff in die räumliche Ordnung unterliegt bau- und planungsrechtliche Richtlinien.
Haftung
Rund um Mountainbike-Vorhaben und den Mountainbike-Tourismus werden immer wieder Haftungsfragen diskutiert. Hier sind die häufigsten dargestellt.