Wasserrecht

Wasserschutzgebiete

Einschränkungen mit Wirkung auf die Entwicklung von Mountainbike-Angeboten können sich auch aus dem Wasserrecht ergeben. § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sieht etwa die Möglichkeit der Festsetzung von Wasserschutzgebieten aus den dort genannten Gründen vor.

In den entsprechenden Rechtsverordnungen oder aber durch behördliche Entscheidung können nach § 52 I WHG in diesen diverse Ge- und Verbote wie beispielsweise die Beschränkung zulässiger Handlungen geregelt werden, soweit der Schutzzweck dies erfordert.

Nach § 52 I 2 WHG kann die zuständige Behörde allerdings von den Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten eine Befreiung erteilen, wenn der Schutzzweck nicht gefährdet wird oder überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dies erfordern. Sie hat eine solche sogar zu erteilen, soweit dies zur Vermeidung unzumutbarer Beschränkungen des Eigentums erforderlich ist und hierdurch der Schutzzweck nicht gefährdet wird (§ 52 I 3 WHG).

Für die mountainbike-touristische Praxis bedeutet dies auch hier, dass im Falle des Vorliegens eines Wasserschutzgebiets die jeweilige Verordnung – einschließlich der darin enthaltenen Zonierung – dahingehend ausgewertet werden muss, welche Handlungen, Maßnahmen und Ähnliches dort unter welchen Voraussetzungen wo zulässig sind.

Regelungsbeispiel Trinkwasserschutzgebiet

Die „Trinkwasserschutzgebietsverordnung Trinkwassertalsperren Eibenstock, Muldenberg, Carlsfeld“ legt ein Trinkwasserschutzgebiet mit insgesamt vier Schutzzonen fest.

In § 4 enthält sie Schutzbestimmungen für die Schutzzone I und definiert zulässige Handlungen. So sind das Begehen allgemein zugelassener Wege und das Benutzen öffentlicher Straßen und Wege entsprechend der jeweiligen Widmung einschließlich einer touristischen Nutzung (Wandern, Radfahren und Loipennutzung) sowie die Errichtung von Ruhebänken, Schutzhütten und Hinweis­beschilderung und das Aufstellen von Abfallbehältern zur geordneten Entsorgung zulässig.

In den engeren Schutzzonen sind nach § 5 der Verordnung alle Einrichtungen, Handlungen und Maßnahmen verboten, die eine Gewässergefährdung mit sich ziehen können. Dies wird im Weiteren für die Schutzzonen näher präzisiert und umfasst diverse bauliche Aktivitäten.

Hochwasserschutz

Abhängig von den lokalen Bedingungen, spielt auch der Hochwasserschutz eine zentrale Rolle bei der Errichtung von Mountainbike-Anlagen. Gerade im Bereich festgesetzter Überschwemmungsgebiete kann die Realisierung entsprechender Angebote auf erhebliche Schranken treffen. § 78 WHG sieht diverse weitreichende Planungs- und Baubeschränkungen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten vor. § 78a WHG enthält weitere, darüber hinausgehende Verbote für bestimmte Maßnahmen. Etwaige Abweichungen hiervon werden jeweils an weitreichende – zum Teil nur schwer überwindbare – Voraussetzungen geknüpft.

Weitere Einschränkungen können sich in sogenannten Hochwasserentstehungsgebieten (HWEG) ergeben, welche durch Rechtsverordnung festgesetzt werden können. Dies sind Gebiete, insbesondere in den Mittelgebirgs- und Hügellandschaften, in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Hochwassergefahr in den Fließgewässern und damit zu einer erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung führen können. Die Ausweisung der HWEG erfolgt über Rechtsverordnungen (§ 76 I Nr. 2 SächsWG). Um das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen zu optimieren, ist die Nutzung dieser Gebiete nach § 76 II bis V SächsWG eingeschränkt. Bevorzugt soll entsiegelt und aufgeforstet werden.

Das Mitte 2020 eingerichtete, knapp 5.000 Hektar große HWEG Zwota berührt beispielsweise Mountainbike-Gebiete rund um Schöneck (vgl. Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwota“).

Eine Übersicht der im Freistaat ausgewiesenen HWEG stellt die Landesdirektion online unter folgendem Link zur Verfügung: http://sax.bike/hweg.

Vor diesem Hintergrund muss die Realisierung von Mountainbike-Angeboten in den vorgenannten Bereichen genau unter Berücksichtigung der Einschränkungen bewertet werden.