Wann ist es rechtlich ein Fahrrad?

Straßenverkehrsrechtliche Einordnung von Mountainbikes
Mountainbikes fallen wie z. B. City-, Touren , Rennräder oder Trekking- und Gravel-Bikes unter die Legaldefinition der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 63a Abs. 1):
„Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft auf ihm befindlicher Personen mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.“
Ausdrücklich sind von dieser Norm auch sogenannte Pedelecs (bzw. „E-Bikes 25“, umgangssprachlich i. d. R. einfach „E-Bikes“) erfasst , also Fahrzeuge, die – solange getreten wird – das Treten bis maximal 25 km/h durch einen Motor unterstützen, der über eine Nenndauerleistung von maximal 250 Watt verfügt . Etwa 98 Prozent aller in Deutschland gehandelten E-Bikes und E-MTB fallen in diese Kategorie. Die untenstehende Tabelle gibt Hinweise zur Abgrenzung motorgestützter Zweiräder.

Rechtliche Einordnung motorgestützter Zweiräder (absolutGPS 2021)